Lebensversicherungen gehören allgemein betrachtet zu den Personenversicherungen, da sie meist eine einzige Person und ihren Tod versichern. Eine Lebensversicherung wird heutzutage von vielen Menschen abgeschlossen, und dient dem Zweck, dass im Todesfall der versicherten Person eine gewisse Summe für die Hinterbliebenen zurück bleibt.
Oft werden solche Versicherungen in wohlhabenden Familien mit nur einem arbeitenden Elternteil abgeschlossen. Da nur einer in der Familie eine Arbeit ausübt und für das Einkommen und den Lebensunterhalt sorgt, wird diese Person versichert, damit im Falle eines plötzlich eintretenden Todes die restliche Familie nicht mit leeren Händen dasteht.
Es existieren jedoch mehrere verschiedene Arten von Lebensversicherungen. Um zwei davon zu nennen gibt es die oben erwähnte Todesfallversicherung, bei der eine Leistung erbracht wird, wenn die versicherte Person stirbt. Die andere Art ist die Erlebensfallversicherung, die genau auf das Gegenteil abzielt. Hier muss, ähnlich der Rentenversicherung, das Ende der Vertragslaufzeit überlebt werden, um an die versicherte Summe zu kommen, stirbt man jedoch vorher, wird die Summe nicht ausgezahlt.
Eine ähnliche Art der Versicherung ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung, die denn Sinn erfüllt, im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten eine Art von Rente über die Dauer der Unfähigkeit zu bezahlen.
All diese Arten könnte man als Versicherungen mit daran anknüpfenden Bedingungen bezeichnen, denn erst wenn „etwas“ eintritt, dann wird die Leistung des Versicherungsinstituts erbracht.
|